Gabriele Jelden
Die Ausübung der Osteopathie ist eine Form von selbständig erbrachter Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen dies nur Heilpraktiker und Ärzte. Weitere Informationen beim Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. unter
Mein Behandlungshonorar erhebe ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH (Stand September 2013)
Die Behandlungskosten werden häufig von den Privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen übernommen. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen unter
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten anteilig. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen unter